Burgwinkel Bedachungen
Ein festes Dach über der Terrasse verändert den Alltag im Garten mehr als jede Markise. Bevor die erste Stütze steht, entscheidet allerdings die Bauordnung mit, wie groß und wie tief gebaut werden darf. Nordrhein-Westfalen ist dabei großzügiger als die meisten Bundesländer, hat aber ein paar Fallstricke, die Bauherren regelmäßig übersehen.
Ob Sie für Ihr Terrassendach einen Bauantrag stellen müssen, entscheidet sich in Nordrhein-Westfalen an genau zwei Zahlen. Beim Thema Terrassenüberdachung Genehmigung arbeitet die Landesbauordnung mit festen Grenzwerten. Wer darunter bleibt, darf ohne Verfahren bauen.
Als Dachdeckermeisterbetrieb aus Brühl bekommen wir diese Frage in fast jedem Beratungsgespräch gestellt, oft erst dann, wenn das Wunschmodell längst ausgesucht ist. Die gute Nachricht vorweg: In NRW bleibt ein großer Teil der üblichen Terrassendächer verfahrensfrei. Die weniger gute betrifft alles, was neben der Landesbauordnung noch mitredet.
Die 30-Quadratmeter-Regel in Nordrhein-Westfalen
Nach § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei, wenn sie höchstens 30 Quadratmeter Fläche und höchstens 4,50 Meter Tiefe misst und dem Wohngebäude zugeordnet ist. Verfahrensfrei bedeutet: Sie reichen keinen Bauantrag ein und warten auf keine Genehmigung.
Damit beantwortet sich auch die häufigste Anschlussfrage, nämlich wie groß eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung ausfallen darf. Der Rahmen ist mit 30 Quadratmetern für die allermeisten Reihenhaus- und Einfamilienhausterrassen völlig ausreichend.
Fläche und Tiefe müssen beide stimmen
Hier liegt der Denkfehler, der uns am häufigsten begegnet. Beide Werte gelten gleichzeitig, nicht wahlweise. Eine Überdachung mit 28 Quadratmetern Fläche, die aber 5 Meter tief in den Garten ragt, ist nicht mehr verfahrensfrei, obwohl sie die Flächengrenze einhält. Umgekehrt hilft eine geringe Tiefe nichts, wenn die Gesamtfläche über 30 Quadratmetern liegt.
Wer knapp an einer der beiden Grenzen plant, sollte früh nachmessen. Ein Dachüberstand von zwanzig Zentimetern entscheidet in der Praxis schon einmal darüber, ob ein Bauantrag nötig wird.
Was NRW von anderen Bundesländern unterscheidet
Mit 4,50 Metern erlaubt Nordrhein-Westfalen die größte Tiefe aller Bundesländer. In vielen anderen Landesbauordnungen ist bei 3 Metern Schluss. Wer also Ratgeber aus Bayern oder Niedersachsen liest, bekommt für sein Grundstück im Rhein-Erft-Kreis schlicht die falschen Zahlen.
Zur Einordnung die wichtigsten verfahrensfreien Vorhaben in NRW:
| Vorhaben | verfahrensfrei bis | Bedingung |
|---|---|---|
| Terrassenüberdachung am Wohnhaus | 30 m² Fläche, 4,50 m Tiefe | dem Wohngebäude zugeordnet |
| Garage oder überdachter Stellplatz | 50 m² Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Wintergarten | 30 m² Brutto-Grundfläche | Gebäudeklasse 1 bis 3, 3 m Abstand zur Nachbargrenze |
Die mittlere Zeile ist der Grund, warum ein Garagendach anders behandelt wird als das Dach über der Terrasse. Dort gilt eine deutlich größere Fläche, dafür begrenzt die Wandhöhe das Vorhaben.
Verfahrensfrei heißt nicht, dass Sie frei bauen dürfen
Jetzt kommt der Teil, den viele Bauherren erst nach dem Aufbau kennenlernen. Die Verfahrensfreiheit nimmt Ihnen nur das Genehmigungsverfahren ab, nicht die Vorschriften selbst. Ihr Terrassendach muss weiterhin sämtliche baurechtlichen Anforderungen erfüllen, nur prüft das eben niemand vorab für Sie.
Die Verantwortung dafür liegt damit vollständig bei Ihnen als Bauherrin oder Bauherr. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in die örtlichen Vorgaben, bevor das Material bestellt wird.
Der Bebauungsplan kann strenger sein als die Landesbauordnung
Ein Bebauungsplan darf Baugrenzen festsetzen, überbaubare Grundstücksflächen begrenzen, eine Grundflächenzahl vorgeben oder gestalterische Vorgaben zu Dachform und Material machen. Widerspricht Ihre Überdachung diesen Festsetzungen, ist sie unzulässig, obwohl kein Verfahren nötig gewesen wäre. Dasselbe gilt für Gestaltungssatzungen und für Grundstücke in einem Denkmalbereich, wo zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis dazukommt.
Der Bebauungsplan liegt bei der Gemeinde aus und ist in vielen Kommunen inzwischen online einsehbar. Das ist ein Nachmittag Aufwand und erspart im Zweifel den Rückbau.
Abstandsflächen und der Abstand zur Nachbargrenze
Eine Terrassenüberdachung gilt bauordnungsrechtlich als bauliche Anlage und kann deshalb Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW auslösen. Als Richtwert gelten drei Meter Abstand zur Nachbargrenze, ausgenommen sind Doppel- und Reihenhäuser mit ihrer geschlossenen Bauweise.
Wer näher an die Grenze heranrücken möchte, braucht in der Regel die Zustimmung der Nachbarschaft. Ein freundliches Gespräch vor dem Aufbau ist erfahrungsgemäß der günstigere Weg als eine Klärung hinterher.
Diese Terrassenüberdachungen brauchen in NRW einen Bauantrag
Sobald eines der folgenden Merkmale auf Ihr Vorhaben zutrifft, führt kein Weg an der Bauaufsicht vorbei. Die Genehmigungspflicht greift dann unabhängig davon, wie unkompliziert das Projekt aussieht.
- Mehr als 30 Quadratmeter überdachte Fläche
- Mehr als 4,50 Meter Tiefe, gemessen ab der Hauswand
- Freistehend im Garten, also ohne Zuordnung zum Wohngebäude
- Grundstück im Außenbereich, dort ist eine Baugenehmigung immer erforderlich
- Geschlossene Verglasung, denn damit wird aus der Überdachung bauordnungsrechtlich ein Wintergarten
Freistehende Überdachungen im Garten
Der überdachte Freisitz am Teich ist ein anderer Fall als das Dach an der Hauswand. Für eine freistehende Überdachung ist in NRW eine Genehmigung der Regelfall, weil die Verfahrensfreiheit ausdrücklich an die Zuordnung zum Wohngebäude geknüpft ist. Das gilt auch dann, wenn die Konstruktion deutlich unter 30 Quadratmetern bleibt.
Grundstücke im Außenbereich
Liegt Ihr Haus außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, greift § 35 Baugesetzbuch. Im Außenbereich ist für ein Terrassendach die Baugenehmigung Pflicht, ohne Ausnahme über die Flächengrenzen. Betroffen sind im Rhein-Erft-Kreis vor allem Höfe und Einzellagen zwischen den Ortschaften.
Wo die Pergola aufhört und das Terrassendach anfängt
Diese Abgrenzung sorgt in der Beratung für mehr Verwirrung als alle Flächengrenzen zusammen. Eine Pergola ist nach oben offen, sie besteht aus Pfosten und Querbalken, vielleicht ergänzt um ein Rankgitter für Wein oder Clematis.
Weil sie kein Dach im Sinne der Bauordnung trägt, gilt sie in der Regel nicht als Überdachung. Eine Baugenehmigung ist für die Pergola damit auch bei größeren Konstruktionen normalerweise nicht erforderlich. In Denkmalbereichen bleibt es trotzdem bei der denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Wann aus der Pergola eine Überdachung wird
Sobald ein festes Dach dazukommt, kippt die Einordnung. Ob Glas, Polycarbonat, Aluminium-Lamellen oder eine straff gespannte Bespannung spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass die Fläche von oben geschlossen wird. Ab diesem Moment gelten für die Terrassenüberdachung Genehmigung dieselben 30 Quadratmeter und 4,50 Meter wie im ersten Abschnitt.
Bei modernen Lamellendächern lohnt ein genauer Blick, denn sie lassen sich öffnen und schließen. In der Bewertung zählt der geschlossene Zustand.
Was für Balkone und Wintergärten gilt
Ob eine Balkonüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab, wie sie konstruiert ist und ob sie in die Abstandsflächen hineinragt. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, hier hilft nur die Rückfrage bei der Bauaufsicht. Ein Vordach über der Haustür wird dagegen meist unkritisch behandelt, weil Fläche und Auskragung klein bleiben.
So läuft der Weg über das Bauamt im Rhein-Erft-Kreis
Steht fest, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, beginnt der Weg nicht mit dem Bauantrag, sondern mit der Einsicht in den Bebauungsplan. Erst danach lässt sich beurteilen, ob das Wunschmaß überhaupt realistisch ist.
Zuständig für die Baugenehmigung einer Terrasse mit Überdachung ist die untere Bauaufsichtsbehörde, im Rhein-Erft-Kreis also die Kreisverwaltung beziehungsweise in einzelnen Städten das kommunale Bauamt. Verbindliche Auskünfte kommen ausschließlich von dort, alles andere ist Orientierung, auch dieser Artikel. Beim Thema Terrassenüberdachung Genehmigung lohnt sich der Anruf dort früher als später.
Die Bauvoranfrage als sicherer Zwischenschritt
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, klärt eine Bauvoranfrage die Grundsatzfrage vorab. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid zu einem konkret formulierten Punkt, etwa zur überbaubaren Fläche, und planen anschließend auf gesicherter Grundlage weiter. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nah an eine Baugrenze heranrücken möchten.
Welche Unterlagen die Bauaufsicht sehen möchte
Für den eigentlichen Antrag brauchen Sie in der Regel:
- Lageplan mit eingezeichneter Überdachung und Abständen zu den Grundstücksgrenzen
- Grundriss und Ansichten des geplanten Bauteils
- Schnitt mit Höhen, Dachneigung und Anschlusspunkt am Gebäude
- Angaben zur Konstruktion, zur Statik und zur Entwässerung
- Nachbarunterschriften, wo Abstandsflächen berührt werden
Die Zeichnungen erstellen je nach Umfang wir, ein Statikbüro oder eine Architektin. Aus unserer Arbeit in Brühl und den Nachbarkommunen wissen wir, dass einzelne Lagen eigene Gestaltungsvorgaben haben, etwa zu Dachneigung oder Materialwahl. Welche Vorgaben für Ihr Grundstück gelten, prüfen wir im Vorgespräch gemeinsam mit Ihnen.
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Was passiert, wenn die Terrassenüberdachung ohne Genehmigung steht
Wer eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, obwohl sie nötig gewesen wäre, hat einen Schwarzbau auf dem Grundstück. Die Bauaufsicht kann eine nachträgliche Genehmigung verlangen, die Nutzung untersagen oder im ungünstigsten Fall den Rückbau anordnen. Ob es dazu kommt, hängt davon ab, ob das Vorhaben materiell genehmigungsfähig gewesen wäre.
Ausgelöst wird das Verfahren selten von der Behörde selbst. Der häufigste Auslöser ist die Nachbarschaft, der zweithäufigste der Hausverkauf, denn spätestens dort fallen ungenehmigte Anbauten auf und drücken den Wert. Braucht man für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Wer diese Frage lieber verdrängt, verschiebt das Problem nur um einige Jahre.
Vier Fragen vor dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung
Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, klären Sie am besten diese vier Punkte. Sie decken zusammen ab, was beim Thema Terrassenüberdachung Genehmigung erfahrungsgemäß schiefgeht: Wie groß und wie tief soll die Überdachung werden? Steht sie am Haus oder frei im Garten? Was sagen Bebauungsplan und örtliche Satzung? Und wie wird das neue Dach konstruktiv an den Bestand angeschlossen?
Die ersten drei Fragen beantworten Bauordnung und Gemeinde. Die vierte ist die, an der sich am Ende entscheidet, ob Sie lange Freude an Ihrer Terrassenüberdachung haben.
Statik, Entwässerung und Anschluss ans Bestandsdach
Ein Terrassendach trägt Schnee- und Windlasten und leitet erhebliche Wassermengen ab. Der Anschluss an die bestehende Fassade oder Dachfläche muss dauerhaft dicht sein. Ebenso gehört die Entwässerung sauber an das vorhandene System angebunden. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem Bausatz und einer handwerklichen Lösung.
Als Meisterbetrieb planen wir diesen Anschluss von Anfang an mit und fertigen die nötigen Metallanschlüsse auf unseren Profiliermaschinen selbst an. Wenn Sie Ihr Vorhaben in Ruhe durchsprechen möchten, bevor Maße und Material feststehen: Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Ein kurzes Gespräch klärt meist schon, ob Ihr Wunschmaß im verfahrensfreien Rahmen bleibt.
